Landesverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die "Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig- Holstein" wurde durch die Landesregierung verlängert. Diese Landesverordnung gilt bis zum 31.01.2021.
Landesverordnungen Schleswig- Holstein/ Allgemeinverfügungen des Kreises Plön:
Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV2 gültig bis zum 31.01.2021
Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende gültig bis zum 31.01.2021
Allgemeinverfügung häusliche Quaratäne gültig bis zum 15.03.2021
Pressemitteilung des Kreises Plön zur häuslichen Quarantäne
Allgemeinverfügung fleisch-, geflügel- und fischverarb.Betrieben gültig bis zum 15.03.2021